Sechs Monate Zeit zur Anmeldung

Geflüchtete aus der Ukraine, die hier keine Sozialleistungen beziehen, haben nur sechs Monate lang die Möglichkeit, freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Darauf weist die Bundesregierung in dem Portal Germany4ukraine hin. Wer sich nicht spätestens ein halbes Jahr nach seiner Einreise angemeldet hat, muss Arztrechnungen entweder selbst bezahlen oder einer privaten Krankenversicherung beitreten. Das ist aber sehr viel teurer.
Die Regelung richtet sich an Geflüchtete, die entweder von eigenen Ersparnissen leben oder aus dem Homeoffice in Deutschland weiter für ein ukrainisches Unternehmen arbeiten. Für sie gilt dann auch die kostenlose Familienmitversicherung, das heißt auch ihre Kinder oder Ehepartner sind krankenversichert, solange sie nicht arbeiten.
Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung unterscheiden sich etwas von Krankenkasse zu Krankenkasse. Bei der Techniker Krankenkasse beispielsweise beträgt der Mindestbetrag im Monat 210,49 Euro, für alle über 23 Jahren ohne Kinder 217,28 Euro. Darin enthalten ist auch der Beitrag zur Pflegeversicherung.
www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung/krankenversicherung-ukrainer

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Universitätsklinik Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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