Keine Amalgamfüllungen für Schwangere und stillende Mütter

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen keine amalgamhaltigen Zahnfüllungen erhalten. Das wird in einer EU-Richtlinie geregelt, die in Deutschland seit 2018 gilt. Das Verbot gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Das bedeutet, dass Patientinnen in dieser Zeit andere Füllungen – meist aus Kunststoff – ohne Zuzahlungen erhalten. “Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben in jedem Fall Anspruch auf eine Füllung, bei der sie keine Zuzahlung leisten müssen. Darauf muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt im Beratungsgespräch vor Beginn der Behandlung hinweisen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Im Einzelfall lohnt aber immer die Rückfrage bei der Krankenkasse: „Die AOK übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Alternative. Wünsche, die darüber hinausgehen können gleichwohl Mehrkosten verursachen, wird beispielsweise auf der Homepage des AOK-Bundesverbands gewarnt.
Schwangeren und stillenden Frauen, die gesetzlich versichert sind, bezahlt die Krankenkasse laut Verbraucherzentrale ebenso wie allen anderen Erwachsenen zweimal im Jahr eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Einmal im Jahr zahlt die Krankenkasse auch die Zahnsteinentfernung, alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Paradontose. „Eine spezielle Zahnvorsorge für Schwangere zahlen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht“, schreibt die Verbraucherzentrale weiter. Eine gute Zahngesundheit ist während der Stillzeit besonders wichtig, da hormonelle Veränderungen das Risiko von Zahnproblemen erhöhen können.
Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben beschlossen, Amalgam in Zahnfüllungen bis 2025 ganz zu verbieten. Das Gesetz muss aber noch vom Europäischen Rat und vom EU-Parlament genehmigt werden.

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Utensilien zum Zähneputzen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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