Wählen – aber richtig

Am 9. Juni werden das neue Europaparlament und in Baden-Württemberg auch die neuen Gemeinderäte und Kreistage gewählt. Wie man richtig wählt, unterscheidet sich je nach Wahl.
Wahllokal oder Briefwahl
Bei allen Wahlen kann man in einem so genannten Wahllokal seine Stimme persönlich abgeben oder die Briefwahl beantragen, um seinen Stimmzettel per Post abzugeben. In beiden Fällen benötigt man eine Wahlbenachrichtung. Dort steht, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe am 9. Juni befindet. Auf der Rückseite lässt sich ein Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Das geht auch online, persönlich oder per Mail an die jeweilige Gemeinde. Besondere Gründe müssen nicht genannt werden. Wichtig: Die Wahl ist geheim. Man muss niemandem sagen, wen man gewählt hat. Außerdem darf niemand zuschauen oder mitreden – auch nicht bei der Briefwahl. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann beim Wahlbüro (in Tübingen: 07071 204-1600 oder wahlen@tuebingen.de) nachfragen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Symbolbild Wahlen. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer.

Stimmzettel
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen – also Gemeinderat, Kreistag und Ortschaftsrat – werden den Wählerinnen und Wählern ab dem 23. Mai nach Hause geschickt. Man kann sie also schon ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen. Bei der Briefwahl werden sie zusammen mit weiteren Unterlagen ebenfalls per Post verschickt. Den Stimmzettel für die Europawahl gibt es dagegen erst im Wahllokal – oder eben in den Briefwahlunterlagen. Im Wahllokal werden dann die ausgefüllten Stimmzettel in der Wahlkabine in einen Stimmzettelumschlag gelegt. Bevor dieser Umschlag eingeworfen wird, prüft der Wahlvorstand Wahlbenachrichtgung und Ausweis.
Europawahl
Bei der Europawahl hat jeder Wähler und jede Wählerin genau eine Stimme – erlaubt ist auf dem Stimmzettel also nur ein einziges Kreuz. Zur Europawahl sind in Deutschland 35 Parteien und Gruppierungen zugelassen. Insgesamt werden EU-weit 720 Abgeordnete gewählt, 96 davon kommen aus Deutschland. Gewählt werden nationale Parteien. Die Abgeordneten schließen sich dann aber den länderübergreifenden Gruppierungen an.
Kommunalwahlen
Für die Kommunalwahlen gibt es viele Stimmzettel und noch mehr Kandidaten. Es ist also nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten. Die Gemeinderäte haben in Baden-Württemberg zwischen 8 und 60 Mitglieder – in Tübingen sind es 40. Bei den Gemeinderatswahlen haben die Wahlberechtigten so viele Stimmen, wie in einer Stadt oder einem Dorf Gemeinderäte und -rätinnen zu wählen sind. Wer sich für eine Partei entscheiden hat, kann einen Stimmzettel unverändert abgeben. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Bewerber von anderen Listen zu übertragen. Das nennt man Panaschieren. Außerdem dürfen einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden. Das heißt Kumulieren. Wichtig ist, dass am Ende nicht mehr Stimmen abgegeben werden als zulässig. Sonst ist der Stimmzettel ungültig. Gute Erläuterungen zum richtigen Wählen liefert die Landeszentrale für Politische Bildung: https://www.kommunalwahl-bw.de/wie-wird-gewaehlt-kommunalwahl#c2974
Die Kreistagswahlen funktionieren ähnlich. Für jede Gruppierung oder Partei gibt es im Wahlkreis eigene Stimmzettel – im Wahlkreis Tübingen treten acht Parteien und Gruppierungen an. Gewählt werden 22 Kreistagsmitglieder. In den anderen vier Wahlkreisen des Landkreises sind es weniger. Auch hier besteht die Möglichkeit, einzelnen Kandidaten mehr Stimmen zu geben oder Kandidatinnen von einer auf eine andere Liste zu übertragen.

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www.tuenews.de

Wahlkampf zur Kommunal- und Europawahl 2024. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Ute Kaiser.

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