Corona: Weitere Einschränkungen in Baden-Württemberg

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 16. März eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen erlassen. Diese gilt ab sofort und schränkt zum Schutz der Bevölkerung vor Corona-Infektionen das öffentliche Leben erheblich ein. Neben der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen regelt die Verordnung auch das Betriebsverbot von Einrichtungen wie Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf wenige Ausnahmen verboten. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich. Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt. Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, die beim Betrieb bestimmte Voraussetzungen sicherstellen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.

Ausführliche Informationen und die Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.03.2020

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