Unter der komplizierten Bezeichnung „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gibt es neue Bleibemöglichkeiten für Geflüchtete, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden und nur „geduldet“, also zur Ausreise verpflichtet sind. Das neue Bundesgesetz dazu soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden. Die baden-württembergische Landesregierung hat in Erwartung des neuen Gesetzes beschlossen, ab sofort „gut integrierte Geflüchtete“ nicht mehr abzuschieben. Hierüber hat tünews INTERNATIONAL bereits berichtet: Langjährig Geduldete sollen nicht abgeschoben werden | TÜNEWS (tunewsinternational.com) Wem hilft die neue Regelung? Sie gilt für Geflüchtete mit Duldung, die vor dem 1.1.2017 nach Deutschland gekommen sind und „sich zur freiheitlich-demokratischen… Read More
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