Wie Neugeborene ukrainische Staatsbürger werden

Wenn ein Kind ukrainischer Eltern in Deutschland zur Welt kommt, können die Eltern für das Neugeborene die ukrainische Staatsbürgerschft beantragen. Dafür müssen sie einen Antrag bei der Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft oder des Konsulats der Ukraine im Ausland stellen. Die Dokumente müssen persönlich vorgelegt werden. Fremdsprachliche Dokumente benötigen die Beglaubigung durch einen “Apostille”-Stempel. Sie müssen von einem vereidigten Übersetzer, der zur Übersetzung ins Ukrainische befugt ist, übersetzt werden. Weitere Infos zur Apostille gibt es beim Regierungspräsidium Tübingen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/service/beglaubigung/
Detaillierte Informationen und eine Liste der erforderlichen Dokumente:
https://munich.mfa.gov.ua/konsulski-pitannya/diyi-z-pitan-gromadyanstva/nabuttya-gromadyanstva-ukrayini-za-narodzhennyam
Nach ukrainischem Recht sind Kinder, die nach dem 1.3.2001 in der Ukraine oder im Ausland geboren wurde und deren Eltern oder ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt ukrainische Staatsbürger waren, ab dem Tag ihrer Geburt ukrainische Staatsbürger.
Nach deutschem Recht erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind nur dann automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn der Vater das Kind offiziell anerkennt.

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Ukrainischer Reisepass. Foto: tünews INTERNATIONAL / Yana Rudenko.

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