Vorsicht Strafzettel: Wo man nicht parken darf

In Deutschland darf man sein Auto nicht überall abstellen. Die Straßenverkehrsordnung legt verschiedene Halte- und Parkverbote fest. Geparkt wird grundsätzlich auf der rechten Seite der Straße, auf der linken Seite ist das nur erlaubt,wenn es sich um eine Einbahnstraße handelt. Bei einem eingeschränkten Halteverbot darf man zwar nicht parken, aber bis zu drei Minuten anhalten.
Wo genau ist Parken verboten?
Unabhängig von der Schildern ist das Parken in zweiter Reihe verboten – die Strafe beträgt mindestens 55 Euro. Wenn Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, kann es noch teurer werden. Wer auf einer engen Straße oder in einer scharfen Kurve parkt, riskiert 35 Euro Bußgeld. Auf Gehwegen darf man nur halten oder parken, wenn es durch Markierungen oder Schilder ausdrücklich erlaubt ist – sonst kostet es 55 Euro Bußgeld. An einer Grundstückseinfahrt parken darf nur der Besitzer oder Mieter. Ist der Bordstein abgesenkt, dürfen auch Besitzer nicht parken, denn die Absenkung soll es Menschen mit Rollstühlen erleichtern, die Straße zu überqueren. Das Parken vor einer abgesenkten Bordsteinkante kostet 10 Euro.
Wer an Bushaltestellen und Bahnübergängen parkt, riskiert ebenso ein Bußgeld. Der Abstand muss mindestens 15 Meter vom Haltestellenschild für Busse und 10 Meter bei Bahnübergängen betragen. Auch zu Ampeln muss man 10 Meter Abstand halten, bei sonstigen Schildern beträgt der Abstand 5 Meter innerorts und 50 Meter außerorts. Vor und hinter Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen gilt ein Abstand von mindestens 5 Metern. Wenn auf der rechten Straßenseite ein Radweg vorhanden ist, sollte der Abstand 8 Meter betragen.
Das Halten und Parken auf Radwegen und Radfahrstreifen ist in der Regel verboten und wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Wenn rechts Parkplätze markiert sind, ist das Parken auf der rechten Seite erlaubt.
Welche Sonderregeln gibt es?
In der Tübinger Innenstadt und teilweise auch in den Stadtteilen hat die Stadtverwaltung Bereiche ausgewiesen, in denen nur Anwohner kostenlos parken dürfen. Sie müssen sich dafür einen Bewohnerparkausweis ausstellen lassen und eine Pauschale bezahlen. Alle anderen Autofahrer müssen ein Parkticket am Automaten lösen. In manchen Bereichen dürfen fremde Autofahrer zu bestimmten Zeiten gar nicht parken. Die Zonen erkennt man an Schildern, über die Höhe Parkgebühren informiert der Ticketautomat. Solche Regelungen gibt es auch in vielen anderen Städten.
Was passiert, wenn man falsch parkt?
Zum einen kann man ein Bußgeld erhalten. Wer im Parkverbot parkt, muss, wenn er erwischt wird 25 Euro bezahlen, ab einer Stunde kostet es 40 Euro. An einer abgelaufenen Parkuhr sind 20 Euro für die erste halbe Stunde fällig, dann wird es teurer. Behindert das Fahrzeug andere Autofahrer oder Fußgänger, kann es sogar abgeschleppt werden. Das kostet dann 100 bis 200 Euro für den Abschleppdienst und eine zusätzliche Gebühr für das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände. Hinzu kommt der Strafzettel.
Wie ist das Bußgeld zu bezahlen?
Wer einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vorfindet, kann das Bußgeld direkt bezahlen. Wer auf den Bußgeldbescheid wartet, erhält ein amtliches Schreiben. Die Zahlung kann bei einer Bank, einem Postamt oder per Online-Banking erfolgen. Wer das Geld einzahlt, muss den Reisepass und den Führerschein dabei haben. Die Quittung muss aufbewahrt werden. Andernfalls wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, was die Sache teurer macht. Wer ein Bußgeld nicht bezahlt und Deutschland verlässt, muss bei der nächsten Einreise mit Problemen rechnen: Er oder sie darf nach Deutschland oder ein anderes EU-Land nur einreisen, wenn das Bußgeld bezahlen ist.
Weitere Informationen und die aktuelle Höhe der Bußgelder finden sich hier:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parken/

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www.tuenews.de

Falsches Parken kann teuer werden. Foto: tünews INTERNATIONAL / Ute Kaiser.

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