Supermarkt: Preis an der Kasse gilt

Im Supermarkt gilt der Preis an der Kasse – nicht der, der am Regal ausgezeichnet ist. Darauf weisen unter anderem die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Berlin hin. Grund dafür ist die Preisangabenverordnung. Das kann zur Folge haben, dass ein vermeintliches Schnäppchen in der Realität dann doch keines ist.
Ein Beispiel: Im Regal steht die Flasche Spülmittel als Sonderangebot mit einem Preis von 88 Cent. An der Kasse tippte die Kassiererin dann aber 1,09 Euro ein. Die Kundin reklamiert und besteht auf dem niedrigeren Preis. Letztlich hat sie auch nur die 88 Cent bezahlt, da der Supermarkt sich kulant zeigte. Doch einen Anspruch darauf hat sie nicht.
Verbraucherschützer raten deshalb, Kassenzettel noch im Supermarkt zu kontrollieren. Denn besteht der Supermarkt auf dem höheren Preis, kann man den Kauf rückgängig machen. Entdeckt man die Differenz erst daheim, ist das schwieriger.

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Kassenbon, behalten oder wegwerfen? Foto: tünews INTERNATIONAL / Batool Hadous

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