Befristeter Schutz für Ukrainer in Deutschland verlängert

Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2025. Das hat das Bundesinnenministerium festgelegt. Voraussetzung dafür ist, dass die aktuelle individuelle Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar des nächsten Jahres noch gültig ist. Geflüchtete aus der Ukraine müssen also keinen Antrag auf Verlängerung des Schutzstatus stellen. Die Regelung heißt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.
Bereits im Oktober hatten die EU-Innenminister die Grundzüge festgelegt. Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt in Europa die sogenannte Massenzustromrichtlinie. Die Kriegsflüchtlinge erhalten ein humanitäres Bleiberecht ohne Asylantrag. Geregelt ist das in Deutschland über § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern.
Mehr Informationen: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

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Beflaggung vor dem Tübinger Regierungspräsidium. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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