Neue Regelungen zur Einbürgerung gelten ab 27. Juni – Doppelte Staatsbürgerschaft möglich

Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft, nachdem es am 26. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. tuenews INTERNATIONAL berichtete über die wichtigsten Neuerungen:
Ab April werden Einbürgerungen durch ein neues Gesetz erleichtert | tuenews (tunewsinternational.com)
Wie die Einbürgerungsbehörde am Landratsamt Tübingen auf Anfrage mitteilte, können Anträge auf Einbürgerungen mit den neuen erleichterten Aufenthaltsregelungen erst ab dem 27. Juni gestellt werden. Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, sollten zunächst einen Termin für ein Informationsgespräch vereinbaren, bevor sie einen Antrag stellen. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist jedoch mit längeren Wartezeiten sowohl bei der Terminvergabe für das Informationsgespräch als auch bei der Antragsbearbeitung zu rechnen.
Im neuen Gesetz wird nun auch die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, das heißt, dass man vor einer Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben muss. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für die Personen, die einen Antrag auf Einbürgerung nach den alten Regelungen gestellt hatten und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Informationen und Kontakt zur Einbürgerungsbehörde:
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung | Landkreis Tübingen (kreis-tuebingen.de)

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www.tuenews.de

Das Ausländeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Ute Kaiser.

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