Hundesteuer: Wer Anspruch auf Ermäßigung hat

Hundebesitzer müssen ihr Tier bei der Gemeinde anmelden und die Hundesteuer bezahlen. Manche sind jedoch von der Hundesteuer befreit oder zahlen nur die Hälfte des Steuersatzes.
In Tübingen zum Beispiel muss für Rettungshunde, Blindenhunde oder Therapiehunde keine Steuer bezahlt werden. Alleinstehende über 60 Jahre, die eine KreisBonusCard besitzen, müssen nur die Hälfte bezahlen. Bürgergeldempfänger können ebenfalls eine 50-prozentige Steuerermäßigung beantragen. Wer einen Hund aus einem Tübinger Tierheim holt und mindestens zwei Jahre behalten hat, kann sich danach die Steuer für das erste Jahr erstatten lassen.
Ermäßigungen gibt es nur für den ersten Hund. Die Steuer wird für ein Kalenderjahr ab Beginn der Steuerpflicht gezahlt. Kann bereits gezahlte Steuer zurückerstattet werden, wenn es den Hund nicht mehr gibt oder der Hundehalter Anspruch auf eine Ermäßigung hat? „Wenn ein Anspruch auf eine Steuerermäßigung oder -befreiung besteht, wird die zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet“, antwortet Silke Herzmann, Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen der Stadt Tübingen, auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuersatz fest, der von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann. Das Geld fließt in die Haushalte der Städte und Gemeinden. In Tübingen beträgt die Steuer 144 Euro pro Hund und Jahr. In Rottenburg liegt sie bei 108 Euro pro Hund. Siehe auch: tun22110303
Mehr Informationen zur Hundesteuer in Reutlingen und Tübingen:
https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#hundesteuer_anmeldung
https://www.rottenburg.de/hundesteuer+hund+register.19820.htm?lnav=22

tun24032009

www.tuenews.de

Hund auf Weg in der Natur. Foto: tünews INTERNATIONAL / Theresa Melnyk.

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