Übersetzer-Datenbank

In den meisten Fällen verlangen deutsche Behörden wie Ausländer- und Sozialämter oder Bildungseinrichtungen von amtlichen Dokumenten aus dem Ausland eine beglaubigte Übersetzung. Das bedeutet zum einen, dass man das Dokument nicht einfach selbst übersetzen kann, sondern einen Fachmann oder eine Fachfrau hinzuziehen muss: so genannte beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Wenn die Übersetzung von einem solchen vereidigten Übersetzer angefertigt wird, muss die Unterschrift des Übersetzers dann aber nicht mehr von einem Notar beglaubigt werden. Er oder sie bestätigen, dass das Originaldokument richtig übersetzt wurde.
Vereidigte Übersetzer lassen sich in einem offiziellen Register finden:
https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Dort lässt sich im Feld „Sprache“ die Sprache einsetzen, die übersetzt werden soll – also zum Beispiel Ukrainisch.
Im Feld „Ort“ lässt sich die Stadt angeben, in der ein Übersetzer gesucht wird. Das geht notfalls auch über das Feld „Bundesland“. Wer eine schriftliche Übersetzung benötigt, kreuzt das Kästchen für „Übersetzer“ an. Im Register lässt sich auch ein beeidigter Übersetzer finden, der Dolmetschen anbietet – in diesem Fall ist das Kästchen „Dolmetscher“ anzukreuzen. Ein Klick auf „Suchen“ startet die Recherche. Um zu den Kontaktdaten zu gelangen, muss der Name eines der vorgeschlagenen Übersetzer angeklickt werden.

tun24051402

www.tuenews.de

Oft müssen Unterlagen unterschiedlicher Art übersetzt werden. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

002435

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html