In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach gibt es an den Hochschulen keinen Präsenz-Studienbetrieb. Digitalunterricht kann weiterhin stattfinden. Veranstaltungen in Präsenzform sind dann möglich, wenn sie zwingend notwendig und nicht online oder mit anderen Fernlehrformaten durchführbar sind. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020