Heiraten in Deutschland

In Deutschland können Partner auch ohne Trauschein zusammenleben und Kinder bekommen. Die meisten Menschen möchten aber trotzdem heiraten. Wie läuft die Eheschließung ab und welche Rechte und Pflichten haben die Ehepartner nach der Hochzeit?
In Deutschland sind in der Regel die Standesämter für Eheschließungen zuständig. Wer heiraten möchte, kann die Eheschließung bei dem Standesamt des eigenen Wohnsitzes oder bei dem Standesamt des Partners oder der Partnerin anmelden. Zur Anmeldung der Eheschließung müssen die Brautleute das Formular „Anmeldung der Eheschließung“ ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen (siehe unten). Sie erhalten das Formular beim Standesamt. Auch wer in einer anderen Stadt als dem eigenen Wohnsitz heiraten will, muss sich beim Standesamt des eigenen Wohnsitzes anmelden. Eheschließungen, die von einer Religionsgemeinschaft vorgenommen werden, haben keine rechtliche Bedeutung. Sie können jedoch auf Wunsch der Brautleute zusätzlich vollzogen werden. Wer heiraten möchte, kann sich frühestens sechs Monate vor der Hochzeit beim Standesamt anmelden. In manchen Fällen kann auch ein bestimmter Termin im Voraus reserviert werden. Wenn alle Unterlagen vorliegen und der Termin frei ist, kann die Trauung innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung stattfinden. Beide Partner müssen bei der Anmeldung persönlich anwesend sein. Wenn einer der beiden Brautleute nicht anwesend sein kann, kann er/sie eine Vollmacht ausstellen.
Um in Deutschland zu heiraten, darf man nicht mit einer anderen Person verheiratet sein. Außerdem müssen die Partner volljährig sein. Es ist verboten, die eigenen Familienmitglieder zu heiraten. Das gilt auch für Halbgeschwister und Pflegekinder. Seit Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten.
Wer die Eheschließung beim Standesamt beantragt, muss in der Regel folgende Unterlagen vorlegen: einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass); eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs/Geburtsregisters (nicht älter als sechs Monate), erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); wer bereits verheiratet war eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners; Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (falls vorhanden).
Die Kosten für eine standesamtliche Trauung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. Auch der bevorzugte Wochentag und die Anzahl der benötigten Urkunden und Dokumente spielen eine Rolle. Wer an einem Samstag heiraten möchte, muss mit höheren Kosten rechnen. Eine standesamtliche Trauung dauert in der Regel etwa 30 Minuten und muss von Mitarbeitern des Standesamtes durchgeführt werden. Je nach Wunsch können die Brautleute Ringe tauschen, Trauzeugen haben, das Eheversprechen sprechen oder Musiker einladen.
Die Ehegatten können einen gemeinsamen Nachnamen wählen. Dies kann der aktuelle Nachname oder der voreheliche Nachname eines der Ehegatten sein. Der Ehegatte, dessen Name nicht mehr verwendet wird, kann seinen alten Namen vor oder nach dem gemeinsamen Namen anfügen. Beide Eheleute können aber auch ihre alten Namen behalten.
Was den Rechtsverkehr betrifft: Die Ehefrau oder der Ehemann können Einkäufe und Zahlungen tätigen, die auch für ihren Ehepartner gelten. Dies gilt jedoch nur für alltägliche Rechtsgeschäfte wie den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder die Überweisung der Miete. Für größere Geschäfte, wie den Kauf eines Autos oder eines Hauses, wird die Zustimmung des Partners benötigt.
Finanzielle Angelegenheiten: Die Eheleute müssen sich gegenseitig finanziell versorgen. Das bedeutet, dass sie ihren arbeitslosen Ehepartner oder die Ehepartnerin unterstützen müssen und das Sozialamt, das Arbeitsamt oder das BAföG einen Antrag auf staatliche Unterstützung nur dann bewilligen, wenn die AntragstellerInnen ebenfalls wenig oder kein Geld verdienen.
Bei Ehepaaren bekommen Frau und Mann automatisch das Sorgerecht für die Kinder. Bei unverheirateten Paaren hat eine Mutter das Sorgerecht, es sei denn, das Paar hat mit dem Jugendamt ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart.
Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin wenig oder gar kein Geld verdient, kann er oder sie kostenlos in der Krankenversicherung des anderen mitversichert werden.
Auch die Steuerklasse kann sich nach der Heirat ändern, in der Regel können die Eheleute Geld bei der Einkommensteuer sparen.
Wenn ein Ehepartner stirbt, erhält der andere eine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist die Hinterbliebenenrente. Wenn der oder die Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bekommt der Ehegatte oder die Gattin automatisch mindestens die Hälfte des jeweiligen Vermögens. Außerdem müssen Hinterbliebene weniger Erbschaftssteuer zahlen als unverheiratete Erben.
Mehr über die möglichen Orte der Eheschließung, die Kosten und die notwendigen Unterlagen in Tübingen gibt es hier: https://www.tuebingen.de/heiraten

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Das Bürgeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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