Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg dürfen jetzt Quarantäneregelungen für 14 Tage erlassen. Die BewohnerInnen dürfen den ihnen zugewiesenen Unterkunftsbereich dann zwei Wochen nicht verlassen. Das schreibt die Landesregierung von Baden-Württemberg in ihrer Vierten Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April vor.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020