Corona: Das Infektionsschutzgesetz

Die Corona-Infektionen haben dazu geführt, dass amtliche Stellen rechtliche Instrumente anwenden, die ihnen das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2001 enthält Regeln zum Schutz von Menschen gegen Infektionskrankheiten. Seine Instrumente zielen darauf, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Der Bund kann ohnehin aufgrund des Grundgesetzes Maßnahmen wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Meldepflichten oder Führen von Krebsregistern veranlassen. Weil es bei Infektionskrankheiten häufig auch um die Übertragung von Mensch zu Mensch geht, ermächtigt das Gesetz Behörden zu Maßnahmen, die in Grundrechte der Menschen eingreifen. Zum Schutz der Allgemeinheit können sogar Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit, das Brief- und Postgeheimnisses und die Unverletzlichkeit der Wohnung erfolgen. Auch eine berufliche Tätigkeit kann verboten werden. Das ist eines der Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland, die am weitesten in die vom Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechte eingreift.

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