Corona: Mehr als fünf Personen in privaten Räumen

Bisher durften nur fünf Personen, die nicht zu einer Familie oder einem Hausstand gehörten, in privaten Räumen zusammenkommen. Seit 11. Mai dürfen zusätzlich zu Familienmitgliedern in gerader Linie auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen, also Kinder und Enkel in privaten Räumen zusammen sein. Das gilt auch dann, wenn sie mehr als fünf Personen sind. Gefährdete Personen wie ältere Menschen sollten dabei durch Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten und Händewaschen geschützt werden. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 10.05.2020

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