Wenige Ausnahmen von der Schulpflicht

Nach den Pfingstferien ab 15. Juni sollen immer mehr SchülerInnen ab und zu in ihren Schulen unterrichtet werden. Das macht manchen Eltern in Corona-Zeiten Sorgen. Sie würden ihre Schulkinder am liebsten noch lange nicht aus dem Haus lassen, um sie zu schützen. Das geht nicht. In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Allerdings sieht das baden-württembergische Kultusministerium Ausnahmen davon vor: Kinder, die eine Vorerkrankung wie zum Beispiel Asthma haben, müssen nicht in den Präsenzunterricht gehen. Das gilt auch für Kinder, die mit Menschen aus einer Risikogruppe in einem Haushalt leben. Die Eltern können das den Schulen „unbürokratisch und ohne Attest melden“, so Kultusministerin Susanne Eisenmann in einem Brief an die Erziehungsberechtigten. Eltern, die trotz der Hygienevorschriften – Mindestabstand auch im Klassenzimmer, Händewaschen, kleine Gruppen – weiter Bedenken haben, „sollten ihre Sorgen und Ängste der Schule zur Kenntnis bringen“. Das sagte Stefan Meißner, für Schulen zuständiger Pressesprecher des Tübinger Regierungspräsidiums, auf Nachfrage von tünews INTERNATIONAL.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.05.2020

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