Geschäfte über Ostern zu

Ostern steht vor der Tür und damit ein langes Wochenende. Karfreitag, 29. März, Ostersonntag und Ostermontag, 31. März. und 1. April, sind hierzulande gesetzliche Feiertage. An diesen Feiertagen haben alle Geschäfte geschlossen, die Behörden sind zu. Wer also für die Eiersuche oder das Osteressen noch einkaufen muss, sollte sich sputen. Allerdings gibt es auch am Samstag noch die Möglichkeit, seine Einkäufe zu erledigen. Ab Dienstag haben dann alle Geschäfte und Behörden wieder regulär geöffnet.

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