Maskenverweigerern in Schulen droht ein Bußgeld

SchülerInnen ab Klasse 5 in Baden-Württemberg müssen nach den Sommerferien außerhalb des Klassenzimmers eine Maske tragen. Das gilt auf den Fluren, in der Aula, auf dem Schulhof und in der Toilette. Wer sich nicht an die neuen Regeln wegen Corona hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es drohen zwischen 25 und 250 Euro. Der Regelsatz liegt bei 35 Euro. Das steht im neuen „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten“ der Landesregierung. Das Ordnungsamt soll Verstöße kontrollieren. Für Menschen, die zum Beispiel in Geschäften keine Maske tragen, wird es teurer. Sie müssen statt 25 Euro jetzt 50 Euro Strafe bezahlen. In Bussen und Bahnen gilt weiterhin ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 15.04.2020

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