Keine früheren Ferien, aber Beurlaubungen

Die Weihnachtsferien für SchülerInnen in Baden-Württemberg werden wie geplant beginnen. Aber es gibt Ausnahmen, wie das Kultusministerium mitteilt. Eltern können ihre Kinder von Montag, 20., bis Mittwoch, 22. Dezember, vom Präsenzunterricht in der Schule beurlauben lassen, um ihre Infektionsgefahr mit Corona gering zu halten. Die Kinder müssen dann in Quarantäne zu Hause gehen. Das müssen die Eltern oder volljährige SchülerInnen den Schulen schriftlich mitteilen. Die Schulen geben den SchülerInnen für diese Zeit Arbeitsaufträge und stellen ihnen, wenn nötig, Materialien zur Verfügung. Die SchülerInnen müssen diese Aufträge erledigen. Falls zwischen dem 20. und 22. Dezember Arbeiten geschrieben werden, gelten die SchülerInnen als entschuldigt. Aber die LehrerInnen können entscheiden, „ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist“, so das Kultusministerium.

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Tübinger Schule. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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