IS-Rückkehrerin Maryam A. muss vier Jahre ins Gefängnis

Eine IS-Rückkehrerin muss vier Jahre lang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat am 3. Mai 2022 ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Die deutsche Angeklagte war 2009 zum Islam konvertiert. Sie habe in der Folgezeit eine radikal-islamistische Grundhaltung eingenommen und sich in der salafistischen Szene im Rhein-Main-Gebiet bewegt.
2014 reiste die damals 25-Jährige mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien aus. Dort schlossen sich beide der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an. Ihr Partner sei „als Kämpfer“ für den IS „tätig“ geworden. Die Angeklagte versuchte in Chatgruppen, Frauen in Deutschland zu einem Anschluss an den IS zu motivieren. In sechs Fällen hätte die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Mann Wohnungen von Menschen bezogen, die vor dem IS geflohen waren. Außerdem habe ihr der Lebensgefährte in zwei Fällen Maschinengewehre „Kalaschnikow AK 47“ gegeben. Die führte sie mit sich, um Angriffe gegen sich oder den IS abwehren zu können.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Angeklagte wegen ihrer „mitgliedschaftlichen Beteiligung“ an Taten der terroristischen Vereinigung IS im Ausland in neun Fällen verurteilt. Die in Besitz genommenen Wohnungen wertete das Gericht zusätzlich als „Kriegsverbrechen gegen Eigentum“. Den Besitz der Maschinengewehre bezeichnete es als „Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe“.
Die Angeklagte kehrte im Oktober 2020 nach Deutschland zurück. Sie ist unter dem Pseudonym „Maryam A.“ Mitverfasserin des autobiografischen Buches „Maryam A.: Mein Leben im Kalifat – Eine deutsche IS-Aussteigerin erzählt“. Einen Text von ihr hat das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ 2017 online veröffentlicht. Der Link steht unten. Das Oberlandesgericht hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Damit ist dessen Urteil rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2022 mit.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022076.html?nn=10690868
https://www.spiegel.de/spiegel/aussteigerin-maryam-a-ueber-ihr-leben-im-islamischen-staat-a-1179328.html
tun22060101
www.tuenews.de

Das Landgericht Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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