Parken in Tübingen: Mit Ticket oder Bewohnerparkausweis

In der Tübinger Innenstadt und in den meisten Stadtteilen dürfen nur Anwohner ohne Parkschein parken. Sie brauchen dann aber einen Bewohnerparkausweis. Alle anderen Autofahrer müssen am Parkscheinautomaten eine Gebühr bezahlen – oder ihr Auto in einem Parkhaus abstellen. Eine solche Regelung gibt es auch in vielen anderen deutschen Städten, zum Beispiel in Reutlingen. Weitere Informationen und eine Karte der Parkzonen für Tübinger Bürger finden sich auf der Homepage der Stadt Tübingen. https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#bewohnerparkausweis. Dort gibt es auch das Online-Formular für den Bewohnerparkausweis.
In der Universitätsstadt gibt es vier Parkzonen, die bewirtschaftet werden. Die genaue Regelung lässt sich am entsprechenden Parkscheinautomat und an den Parkraumschildern an den Straßenkreuzungen ablesen. Dort steht auch, wie lange höchstens geparkt werden darf. Vorsicht: In einigen wenigen Straßen in der Altstadt – zum Beispiel in der Jakobsgasse – dürfen nachts wirklich nur Anwohner parken. Wer sein Auto dort trotzdem abstellt, riskiert einen Strafzettel.
Zone 1
In der Altstadt, im westlichen Teil der Wilhelmstraße und im südlichen Stadtzentrum (Zone 1) kostet das Parken jeden Tag zwischen 8 und 20 Uhr 2 Euro pro Stunde.
Zone 2
Die Zone 2 legt sich ringförmig um die erste Zone und beinhaltet zusätzlich den größeren Teil der Südstadt, das Französische Viertel und die Wilhelmvorstadt. Hier kostet das Parken montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr 1,50 Euro pro Stunde und 6 Euro pro Tag. Im übrigen Stadtgebiet (Zone 3) liegen die Parkgebühren zu den gleichen Zeiten überwiegend bei 1 Euro pro Stunde und 4 Euro am Tag.
Zone 4
Etwas außerhalb, am Freibad und teilweise in Derendingen kostet das Parken 0,50 Euro pro Stunde und 2 Euro pro Tag.
Wer mit Hauptwohnsitz in Tübingen gemeldet ist und ein Auto auf seinen Namen zugelassen hat, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Jede Person erhält nur einen Parkausweis für das auf ihren Namen zugelassene Fahrzeug. Das Gleiche gilt für ein Fahrzeug, das nachweislich dauerhaft von einem anderen Eigentümer genutzt wird.
Ein Bewohnerparkausweis kostet 120 Euro pro Jahr. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die leer mehr als 1800 Kilogramm wiegen oder für reine E-Autos mit einem Leergewicht von mehr als 2000 Kilogramm beträgt die Jahresgebühr 180 Euro. Inhaber einer KreisBonusCard zahlen die Hälfte. Das Ablaufdatum des Parkausweises ist dann an die Gültigkeit der KreisBonusCard gekoppelt.
Den Bewohnerparkausweis wird über das Online-Portal beantragt. Daraufhin erhält man die Zugangsdaten zum Kundenkonto in einer separaten personalisierten E-Mail. Gezahlt wird direkt beim Antrag – über GiroPay, PayPal oder Kreditkarte. Die Ausweise werden für zwölf Monate ausgestellt und nicht automatisch verlängert. Wer seinen Ausweis vorzeitig zurückgibt, muss die Erstattung für nicht genutzte Gebühren eigens beantragen.

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In der Tübinger Innenstadt dürfen oft nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis Parken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Stadtpressestelle.

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