E-Scooter sind für Kinder verboten

E-Scooter darf man erst ab 14 Jahren fahren. Das regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Für Kinder unter 14 Jahren sind die kleinen Roller, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell sein können, damit im Straßenverkehr verboten. Ganz wichtig ist es, darauf zu achten, dass der E-Scooter eine Betriebserlaubnis hat. Eine Liste zugelassener Modelle findet sich zum Beispiel auf der Homepage des ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/. Weil E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Nachgewiesen wird sie durch eine Plakette, die auf den Roller aufgeklebt wird. Wer mit einem Scooter ohne Versicherung erwischt wird, muss 70 Euro Bußgeld bezahlen. Die gleichen Regeln wie für E-Scooter gelten übrigens auch für Segways. Mieten darf man bei den meisten Verleihern Scooter erst ab 18 Jahren.
Wer mit dem Scooter unterwegs ist, muss auf jeden Fall auf dem Radweg fahren, wenn es einen gibt. Nicht erlaubt sind die Fahrzeuge in Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Einen Führerschein braucht man nicht, auch ein Helm ist nicht zwingend – aber sehr zu empfehlen. Personen oder Gegenstände auf dem Trittbrett mitzunehmen ist verboten. Vorsicht mit Alkohol: Wie beim Auto gilt auch auf dem Scooter die 0,5-Promillegrenze – allerdings erst ab dem Alter von 21 Jahren. Vorher darf man überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn man einen E-Scooter benutzt. Auch sonst gelten die üblichen Bußgeldregeln: Bei Rot über die Ampel zu fahren kostet somit zwischen 60 und 180 Euro.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

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E-Scooter dienen heutzutage als schnelles Fortbewegungsmittel. Foto: tünews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer

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