Finanzen: Wozu die Schufa Daten sammelt

Von Sylvia Haden und Yana Rudenko
Wer ein privates Insolvenzverfahren abgeschlossen hat, kann nun wieder schneller neu durchstarten: Die Schufa hat die Speicherfrist für eine Restschuldbefreiung von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Das hat die Wirtschaftsauskunftei auf ihrer Homepage mitgeteilt.
https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-loescht-restschuldbefreiung-sechs-monaten/
Damit erfährt sechs Monate nach Ende des Verfahrens niemand mehr, dass jemand einmal überschuldet war und noch offene Schulden hatte. Die Schufa reagiert damit auf laufende Gerichtsverfahren unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof. Mehr über das Update:
https://www.schufa.de/themenportal/restschuldbefreiung-5-fakten-loeschfrist/
Obwohl fast alle Menschen von der Schufa Holding AG gehört haben, ist vieles über dieses Unternehmen unbekannt. Die Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden begleitet Menschen ein ganzes Erwachsenenleben lang, sei es zum Beispiel bei der Wohnungssuche, der Kreditvergabe oder dem Abschluss eines Handy- oder Festnetzvertrags. Die Schufa (früher nannte sie sich „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) sammelt die Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Sie arbeitet mit mehr als 9.000 Vertragspartnern zusammen, die der Auskunftei Finanzgeschäfte melden. Diese sind: Versicherungen, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Mobilfunkunternehmen, Kreditunternehmen, Versandhäuser, Einzelhändler sowie Banken und Sparkassen. Auf diese Weise verdient die Schufa Geld. Die gesammelten Daten geben Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kunden, das heißt, mit welcher Wahrscheinlichkeit beispielsweise jemand in der Lage ist, einen Kredit innerhalb der vereinbarten Frist vollständig zurückzuzahlen. Vermieter wollen vor Abschluss eines Mietvertrags durch eine Schufa-Auskunft besser einschätzen können, ob der potenzielle neue Mieter die Miete pünktlich zahlt.
Wer kann Daten bei der Schufa abfragen?
Wenn ein Finanzgeschäft abgeschlossen wird, wird in der Regel ein Vertrag unterschrieben. Dieser enthält oft eine sogenannte Schufa-Klausel. Diese berechtigt das Unternehmen, Daten über den jeweiligen Kunden bei der Schufa abzufragen. Banken, Sparkassen, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften erhalten den gesamten Umfang der über die Kunden gespeicherten Informationen. Andere Vertragspartner erhalten nur dann eine Auskunft, wenn ein Negativeintrag gespeichert ist. Das können zum Beispiel Einträge über Zwangsvollstreckungen, gekündigte Kredite, Insolvenzanträge oder Mahnbescheide sein.
Wenn es um die Anmietung einer Wohnung geht, bittet der Vermieter in der Regel um eine Schufa-Auskunft. Der Vermieter benötigt dafür die Einverständniserklärung des zukünftigen Mieters. In der Praxis beantragt der Mieter die Schufa-Auskunft meist selbst.
Möchte der Verbraucher Einblick in seine gespeicherten Daten haben, kann er dies einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa beantragen (sog. Selbstauskunft nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes). Dies kann online erfolgen. Weitere Informationen: www.meineschufa.de. Wer einen Antrag stellt, sollte darauf achten, die kostenlose Version zu wählen, denn es gibt auf der Seite auch kostenpflichtige Angebote.
Was bedeutet der Schufa-Basisscore?
Dabei handelt es sich um einen Punktwert, der im Rahmen der Selbstauskunft ermittelt wird. Ermittelt wird er oft im Umfeld eines Kreditantrags. Bei einem Score von über 97,5 Prozent wird dem Verbraucher ein „sehr geringes Ausfallrisiko“ bescheinigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er oder sie eine sehr gute Chance hat, das Darlehen zu erhalten. Je niedriger der Prozentsatz, desto geringer ist die Chance, den Kredit zu bekommen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist die Schufa nicht verpflichtet, die Formeln zur Score-Berechnung offenzulegen. Sie fallen unter das Geschäftsgeheimnis. In der Regel speichert die Schufa die folgenden Daten: Persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Angaben zu Bankkonten, Kreditkarten und Krediten (einschließlich Dispositionskrediten), laufenden Handy- und Leasingverträgen, Konten bei Versandhändlern, Negativmerkmale wie Insolvenzverfahren oder fällige, gemahnte und unbezahlte Forderungen (zum Beispiel unbezahlte Kreditraten). Aus diesen Informationen ermittelt die Schufa den Bonitätsscore. Sie zieht aus der bisherigen Zahlungszuverlässigkeit des Verbrauchers Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Zahlungsverhaltens. Darüber hinaus können sich häufige Wohnungswechsel, höheres Alter, häufige Kreditaufnahmen oder auch Kreditanfragen negativ auswirken. Wer Rechnungen und Raten pünktlich bezahlt und ungenutzte Girokonten und Kreditkarten kündigt, erhält ein positives Rating. Das wiederum ist hilfreich für alle weiteren Käufe oder Finanztransaktionen.
Bestimmte Daten dürfen jedoch nicht bei der Schufa gespeichert werden. Dazu gehören: Vermögen und Kapital, Beruf, Arbeitgeber und Einkommen, Familienstand, Religion und Nationalität. Weitere Informationen: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-01/AH_Verbraucherschutz_Gefluechtete.pdf
Es kann vorkommen, dass die Schufa falsche Daten gespeichert hat. Möchte man diese berichtigen lassen, muss ein Antrag bei der Schufa gestellt werden. Dann werden diese Daten gelöscht oder geändert. Es gibt Unternehmen, die Kredite ohne Schufa-Auskunft anbieten. Das ist mit Risiken für die Kunden verbunden, warnen die Verbraucherzentralen. Weitere Infos:
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/15-fragen-und-antworten-zur-schufa-mit-einem-musterbrief-wie-wehre-ich-mich-gegen-falsche-eintraege-bei-der-schufa-11102

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Die Verbraucherzentrale bietet Bröschüren zu unterschiedlichen Themen in vielen Sprachen an. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mislina Kiymaz.

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