Jahresbericht 2022 über Diskriminierung in Deutschland

2022 gab es in Deutschland insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich mehr als verdoppelt. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 hervor, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, in dieser Woche vorgestellt hat.
Mit einem Anteil von 43 Prozent der Anfragen berichteten Menschen am häufigsten über rassistische Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, 21 Prozent wegen des Geschlechts. 10 Prozent der Anfragen gab es zu Benachteiligungen wegen des Alters. 5 Prozent der Anfragen bezogen sich auf Diskriminierungen wegen der Religion, 1 Prozent auf Diskriminierungen zur Weltanschauung. 4 Prozent der Anfragen bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität.
„Immer mehr Menschen nehmen Diskriminierung nicht hin. Das belegen die Zahlen ganz deutlich. Dass Menschen den Mut haben, über Diskriminierung zu sprechen und sich Hilfe zu holen, verdient unsere Anerkennung. Und es zeigt, dass das Bewusstsein für Antidiskriminierung in der Bevölkerung wächst – ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Reife und Integration“, sagte Ferda Ataman anlässlich der Vorlage des Berichts. Sie wolle Menschen ermutigen, sich Diskriminierung nicht gefallen zu lassen. Mehr Menschen müssten wissen, dass Diskriminierung verboten ist.
Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (27 Prozent). Insgesamt 25 Prozent der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch, beim Einkaufen oder in Bus und Bahn. Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäfte sind die Bereiche, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt und Diskriminierung verbietet. Häufig erlebten Menschen Ungleichbehandlung in Lebensbereichen, die nicht durch das AGG geschützt sind, zum Beispiel bei Ämtern und Behörden, bei Justiz, Bildung und der Polizei. „Auch hier muss ein wirksamer Diskriminierungsschutz eingeführt werden“, sagte Ataman und setzt auf die Reform des AGG, die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde 2006 eingeführt und soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) – als unabhängige Stelle im Bundesfamilienministerium angesiedelt – unterstützt und berät Personen, die Benachteiligungen erfahren haben.
Unter der Telefonnummer 0800 546 546 5 ist das Team der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr, erreichbar. Man kann sich für konkrete rechtliche Fragen und eine rechtliche Erstberatung auch über ein Kontaktformular direkt an das juristische Beratungsteam der ADS wenden: Antidiskriminierungsstelle – Kontaktformular
Zum Text des Jahresberichts: Antidiskriminierungsstelle – Aktuelle Meldungen – Jahresbericht 2022

tun23063001

www.tuenews.de

In Berlin ist der Sitz des Parlaments und der Regierung Deutschlands. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

000975

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html