Wenn ein Baby kommt: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Erwerbstätige Frauen, die ein Baby bekommen, haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschutz, der die Zeit vor und nach der Geburt abdeckt. Außerdem können sie drei Jahre Elternzeit nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Die meisten Eltern haben in dieser Zeit für ein Jahr Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung – das Elterngeld.
Wird eine Frau schwanger, sollte sie ihrem Arbeitgeber dies bald mitteilen. Denn dann gilt das Mutterschutzgesetz für sie: Sie darf also nicht mehr schwer heben, mit giftigen Stoffen umgehen oder nachts arbeiten. Alle offiziell beschäftigten Frauen haben unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft Anspruch auf Mutterschutz. Das Beschäftigungsverbot beginnt in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und umfasst auch die zwei Monate nach der Geburt. Aus eigenen Stücken dürfen Schwangere aber in den sechs Wochen vor der Geburt arbeiten. Nach dem Mutterschutz kann die Frau wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Gekündigt werden darf ihr wegen der Schwangerschaft nicht, auch der Urlaub verfällt nicht. Die vielen Regeln im Einzelfall lassen sich im Netz nachlesen:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Liegt der durchschnittliche Nettoarbeitslohn höher als 13 Euro pro Tag, hat die Mutter außerdem einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, denn das Mutterschaftsgeld deckt höchstens 13 Euro pro Tag ab. Insgesamt erhält sie damit 100 Prozent ihres Gehalts. Wenn eine Frau nicht erwerbstätig ist, hat sie in dieser Zeit Anspruch auf Sozialhilfe in Höhe von 300 Euro pro Monat.
Nach Ablauf des Mutterschutzes kann die Frau ihre Erziehungszeit verlängern. Diese Phase wird Elternzeit genannt. Sie kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Mütter und Väter können die Elternzeit auch abwechselnd nehmen, jeweils zwei bis zwölf Monate. Während dieser Zeit wird kein Gehalt gezahlt, aber die Eltern erhalten im ersten Jahr eine finanzielle Unterstützung. Ein Antrag auf Elternzeit muss mindestens 7 Wochen im Voraus schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Das Elterngeld soll den Einkommensverlust während der Zeit ausgleichen, in der Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Die Höhe dieser Zahlungen liegt zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat und richtet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Es gibt drei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus: Wenn auch der Vater zwei Monate Elterngeld in Anspruch nimmt, verlängern sich die Zahlungen auf 14 Monate. Sie können miteinander kombiniert werden und hängen von der persönlichen Entscheidung und der Lebenssituation der Eltern ab. Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des Wohnorts beantragt. Während der Elternzeit darf bis zu 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Das ElterngeldPlus fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für Eltern, die in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen.
Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es jedem Elternteil, bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Diesen Bonus gibt es, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden pro Woche).
Infos auf Ukrainisch finden sich im Netz:
www.ukrainianingermany.de/uk/financial-assistance-for-kindergeld-parents-in-germany-uk/
Einen Online Elterngeld-Rechner gibt es beim Familienportal des Bundes. www.familienportal.de/familienportal/meta/egr

tun23082101

www.tuenews.de

Eine Kinderwiege. Foto: tünews INTERNATIONAL / Qoutayba Abboud.
000810

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html