Wenn die Bankkarte weg ist: Sperren lassen

Das ist gerade noch einmal gut gegangen: tünews-Redakteurin Lobna Alhindi erhielt einen Anruf. Am Telefon war eine Mitarbeiterin der Tübinger Kreissparkasse. Lobna Alhindi wurde misstrauisch und bat die Mitarbeiterin, sich noch einmal vorzustellen, da sie schon mehrfach von Telefonbetrug gehört hatte. Dann hat ihr die Frau aber berichtet, dass vor einer halben Stunde die EC-Karte Alhindis gefunden worden und bei der Polizei am Tübinger Hauptbahnhof abgegeben worden war. Dort könne sie abgeholt werden. Die Bankmitarbeiterin sagte ihr auch, dass die Karte gesperrt wurde und wieder freigeschaltet werden müsse.
Hat man seine Sparkassen-Card, die Debitkarte einer anderen Bank oder die Kreditkarte verloren, muss man das sofort seiner Bank melden, damit die Bank die Karte sperren kann. So kann niemand mit ihr Geld abheben. Das geht telefonisch, per Online-Banking oder per Fax. Telefonisch gibt es die Sperr-Notruf 116116 für Karten und den Online-Banking-Zugang. Die Nummer gilt für alle Banken, der Anruf innerhalb Deutschlands ist kostenlos. Vom Ausland aus muss man die Landesvorwahl für Deutschland wählen – das ist meist die +49116116. Sollte die 116116 in Ausnahmefällen von einem ausländischen Telefonnetz nicht erreichbar sein, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +493040504050 zu erreichen.
Man muss für die Sperrung per Telefon die IBAN (oder alternativ Kontonummer und Bankleitzahl) oder die Kartennummer bereithalten. Es ist deshalb sinnvoll, die Nummern an einem sicheren Ort zu notieren. Über den Online-Banking-Zugang kann man seine Karte selbst sperren und auch den Auftrag für den Versand eine Ersatzkarte geben.
Um ganz sicher zu gehen, sollte man den Verlust der Karte auch bei der Polizei melden. Das gilt auch dann, wenn man die Karte verloren hat. Wie die Bundespolizei mitteilt, kann die EC- oder Debitkarte dann über das „Kuno“-System zusätzlich für alle Zahlungen mit Karte und Unterschrift gesperrt werden. „Kuno“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Das System wurde unter anderem gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland entwickelt. Die Polizei meldet dem Einzelhandel den Verlust der Karte, sodass sie nicht mehr für das Lastschriftverfahren genutzt werden kann.
Mehr Info unter:
www.ksk-tuebingen.de/fi/home/services-und-kontakt/online-services/alle-services/kartenverlust.html
www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Leichte-Sprache/Kartensperrung/kartensperrung_anmod.html

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www.tuenews.de

Es gibt verschiedene Bankkarten. Foto: tünews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer

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