Neue Regeln für den Kinderreisepass

Der klassische deutsche Kinderreisepass läuft aus. Vom 1. Januar gibt es einen neuen elektronischen Reisepass mit Chip. Das teilt das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können aber so lange verwendet werden, bis sie ungültig werden, heißt es weiter. Allerdings weist das Ministerium darauf hin, dass manche Staaten schon jetzt verlängerte Kinderreisepässe nicht mehr akzeptieren. Einige Staaten fordern außerdem schon jetzt bei der Einreise, dass der Pass noch drei bis sechs Monate gültig ist. Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten Kinderreisepass anerkennt, finden sich auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Beantragt werden können die neuen Kinderreisepässe im Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde, in der man wohnt.
Der neue Kinderreisepass ist allerdings teurer als der alte: Er kostet 37,50 statt bisher 13 Euro, Für Reisen innerhalb der EU (aber nicht nach Großbritannien) genügt auch ein Kinder-Personalausweis, der 22,80 Euro kostet. Der Kinder-Reisepass ist sechs Jahre gültig – allerdings nur dann, wenn das Kind auf dem Bild zu identifizieren ist. „Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht“, schreibt dazu der Verein ADAC.

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Das Bürgeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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