Bezahlkarte für Geflüchtete? Aktueller Stand der Pläne

Kein Bargeld mehr für Geflüchtete, sondern ein „Guthaben“ auf einer Bezahlkarte: Ab Anfang 2025 sollen Geflüchtete in ganz Deutschland ihre Sozialleistungen über eine Bezahlkarte bekommen – und nicht mehr als Bargeld oder per Überweisung wie bislang. Darauf hatten sich im November 2023 Bund und Länder geeinigt. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, welche Funktionen die neue Karte hat und welche nicht. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich besonders dafür eingesetzt, um sogenannte „Rücküberweisungen“ an Familien und Freunde in den Herkunftsländern auszuschließen.
Konkrete Pläne dafür gibt es bisher nur in den Bundesländern Bayern, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Einige wenige Städte und Landkreise haben bereits ein eigenes System gestartet, in Baden-Württemberg nur der badische Ortenaukreis. Andere Landkreise wie Rastatt und Waldshut wollen möglicherweise diesem Vorbild folgen.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bezeichnete die Pläne Ende Januar als „Ausdruck aktueller abschreckungspolitischer Tendenzen in der Flüchtlingspolitik“. Es sei ein Irrglaube, dass Menschen nur durch die Bezahlkarte seltener zur Flucht gezwungen würden. Nach einer Studie des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung leiteten angekommene Asylsuchende Geld nur selten weiter. Zu Überweisungen in die Herkunftsländer komme es erst dann, wenn Menschen hier arbeiten und Geld verdienen.

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Flüchtlingsunterkunft Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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