tünews liefert Fakten zu den Wahlen am 9. Juni

In diesem Jahr können BürgerInnen viel entscheiden. Am Sonntag, 9. Juni, gibt es – wie alle fünf Jahre – sowohl die Kommunalwahl in Baden-Württemberg als auch die Europawahl. Zahlreiche Geflüchtete sind inzwischen deutsche StaatsbürgerInnen. Sie können an die Urnen gehen oder per Brief wählen.
Bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg dürfen seit 2014 auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Sie können in den 1101 baden-württembergischen Städten und Gemeinden sowie in den 35 Landkreisen mitbestimmen, wer ihre Interessen im Gemeinderat, im Ortschaftsrat und im Kreistag vertreten soll. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (Europawahlen) sind die 16- und 17-Jährigen zum ersten Mal dabei.
Alle Wahlberechtigten sollen bis Samstag, 18. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wenn das nicht der Fall ist, sollten sie sich bis Freitag, 24. Mai, bei ihrer zuständigen Gemeindebehörde melden.
Besonders bei der Kommunalwahl stellen sich viele Fragen. Was machen eigentlich der Gemeinderat, die Ortschaftsräte und der Kreistag? Wie funktioniert das Wählen und wie viele Stimmen kann ich vergeben? Wie geht die Briefwahl? Einige Fragen gelten auch für die Europawahl. Wie läuft hier das Wählen? Und: Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?
Antworten wird tuenews INTERNATIONAL in einer Serie von Meldungen vor den Wahlen geben.
Siehe zum Beispiel die Broschüre des Tübinger Integrationsrats zur Kommunalwahl und der Europawahl in der Universitätsstadt:
https://www.tuebingen.de/Dateien/broschuere_kommunalwahlen_2024.pdf

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In einem Parlament kommen politische Vertreter zusammen, die demokratisch gewählt wurden. Dort beraten sie sich, diskutieren und treffen wichtige Entscheidungen. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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