Tagesmutter: Ein Beruf auch für Geflüchtete

Für Kinder ab einem Jahr haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bei Kindern unter drei Jahren haben sie die Wahl, ob sie ihr Kind in einer städtischen oder privaten Kinderkrippe oder bei Tageseltern betreuen lassen möchten. Auch bei älteren Kindern können Tageseltern ergänzend zur Kita-Betreuung Eltern unterstützen. Im Kreis Tübingen macht der Tageselternverein mehrere Angebote: So können Tagesmütter (und -väter) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt betreuen – vorausgesetzt sie haben dafür genug Platz. Die Betreuung kann aber auch in anderen Räumen – etwa bei der Stadt oder auch bei Unternehmen – erfolgen. Außerdem kann eine Familie eine Kinderbetreuerin anstellen, die sich in der Wohnung der Eltern um die Kinder kümmert. Auch Menschen mit Migrationshintergrund können Tageseltern werden. „Wir sind offen für Geflüchtete“, sagt Sabine Maihöfer, Geschäftsführende Vorstandfrau beim Tageselternverein im Landkreis Tübingen im Gespräch mit tuenews INTERNATIONAL. Voraussetzung ist der Nachweis des Sprachniveaus B2.
Im vergangenen Jahr haben 180 Tagesmütter und -väter sowie Kinderbetreuerinnen im Kreis Tübingen 687 Kinder betreut. Zwei Drittel der Kinder waren jünger als drei Jahre. Betreut werden Kinder von null bis 13 Jahren nach individuellem Bedarf, halbtags, ganztags, an einzelnen Tagen oder flexibel nach Absprache. Sind die Kinder älter als drei Jahre, ist Tagespflege nur noch ergänzend möglich.
Tagesmutter müssen sich qualifizieren, bevor sie Kinder aufnehmen können, sagt Maihöfer. Im Kern sind das 300 Unterrichtseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Nach dem ersten Kurs mit 50 Stunden erfolgt eine Eignungsprüfung. Wer zuvor schon in einem pädagogischen Beruf gearbeitet hat – also beispielsweise als Erzieherin – benötigt nur diesen 50 Stunden umfassenden Basiskurs.
Verlangt wird von allen Bewerberinnen und Bewerbern außerdem ein erweitertes Führungszeugnis für alle Person über 15 Jahren, die im Haushalt leben. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht. Außerdem wird überprüft, ob die Wohnung kindersicher ist. Da geht es dann zum Beispiel um Kindersicherungen für Steckdosen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Pflegeerlaubnis erteilt werden.
Tagesmütter, die Kinder in ihrer eigenen Wohnung betreuen, sind selbstständig tätig. Sie werden pro Kind und Stunde mit 7,50 Euro bezahlt. Wer also in der Woche 20 Stunden lang drei Kinder betreut, erhält dafür pro Woche 450 Euro. Allerdings muss das Einkommen versteuert werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen an – davon wird allerdings die Hälfte erstattet. Kinderbetreuerinnen, die im Haushalt der Eltern arbeiten, sind angestellt. Eltern werden bei der Finanzierung der Kindertagespflege vom Kreis finanziell unterstützt. Konkret richten sich die Kosten nach dem Einkommen und der Zahl der Betreuungsstunden.
Für angehende Tagesmütter bietet der Tageselternverein regelmäßige Informationsveranstaltungen an. In Tübingen findet die nächste am Freitag, 7. Juni, von 9 bis 11 Uhr statt. Dafür muss man sich zuvor unter der Nummer 07071-6877011 telefonisch anmelden.
Eltern können unter derselben Nummer persönliche Beratungsgespräche vereinbaren. Weitere Ansprechpartnerinnen gibt es in Mössingen, Kirchentellinsfurt, Ammerbuch-Entringen und Dettenhausen.
Umfangreiche Infos finden sich im Netz:
www.tageselternverein.de
info@tageselternverein.de

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www.tuenews.de

Ein Kinderbett. Foto: tünews INTERNATIONAL / Yana Rudenko.

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