Bürgergeldempfänger müssen Kabel-TV selbst zahlen

Kabelfernsehen wird für viele Bürgergeldempfänger vom 1. Juli an teurer. Weil Vermieter die Gebühren dann nicht mehr als Nebenkosten abrechnen können, müssen sich Mieter selbst um einen Kabelanschluss kümmern und einen eigenen Vertrag abschließen. Den müssen dann auch Bezieher von Bürgergeld selbst bezahlen. Das hat die Arbeitsagentur Reutlingen auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL bestätigt. Bisher hatte das Jobcenter die Kosten fürs Kabelfernsehen als Teil der Unterkunftskosten übernommen, wenn sie in den Nebenkosten enthalten waren.
Ausnahmen gibt es laut Auskunft der Arbeitsagentur keine. Bundesweit betrifft das mehr als fünf Millionen Menschen. Billiger wird es aber für jene Mieter, die bisher Kabelgebühren in den Nebenkosten gezahlt haben, das Kabelangebot aber gar nicht nutzten.
Weitere Infos gibt es beispielsweise auf der Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort lässt sich auch nachlesen, welche Alternativen es zum Kabelanschluss gibt:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330

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www.tuenews.de

Beim Fernsehen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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