Bis 25. Juli Masken im ÖPNV und in Arztpraxen tragen

Anders als im vergangenen Jahr steigt die Zahl der Corona-Infizierten in diesem Sommer.  Deshalb hat die Landesregierung bestimmte Regeln bis 25. Juli verlängert. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und in Arztpraxen weiter Masken getragen werden müssen. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha. Er bittet daher alle Menschen in Baden-Württemberg, verantwortlich zu sein und sich an die Quarantäne-Regeln zu halten. Positiv auf das Corona-Virus Getestete müssen sich weiterhin sofort isolieren. Die Isolation endet frühestens nach fünf Tagen – aber nur, wenn Betroffene mindestens 48 Stunden lang keine Symptome wie zum Beispiel Husten oder Fieber hatten. Sonst endet die Isolation wie bisher spätestens zehn Tage nach dem ersten Nachweis des Virus.
Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ und https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/omikron-subvariante-ba5-in-baden-wuerttemberg-weiter-auf-dem-vormarsch/

tun 22062202

www.tuenews.de

Masken in der Schule. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

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