Seit Januar dieses Jahres hat das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt. Seit dieser Zeit kann das Bürgergeld digital, aber auch weiterhin schriftlich per Post beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Ausführliche Informationen zu den neuen Reglungen finden sich bei der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/buergergeld-beantragen. Dort ist zum Beispiel zu lesen, welche Voraussetzungen für das Bürgergeld gelten und wie hoch die finanzielle Unterstützung ist. Auf dieser Seite gibt es den Button „Bürgergeld beantragen“ zur Anmeldung oder Registrierung für den elektronischen Service. Außerdem kann der Antrag auf Bürgergeld für das schriftliche Verfahren heruntergeladen werden sowie eine Broschüre, in der die wichtigsten Begriffe zum Bürgergeld erklärt werden.
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Arbeitsamt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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