Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen gelten weiter

In Baden-Württemberg bleiben auch nach dem 19. April die grundsätzlichen Regelungen der Corona-Verordnung bestehen: Menschen müssen weiterhin mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten. Im öffentlichen Raum dürfen höchstens zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben oder die nicht zu einer Familie gehören, Kontakt zueinander haben. Sonst drohen ihnen weiterhin erhebliche Bußgelder. Die Landesregierung bittet dringend darum, private Reisen und Verwandtenbesuche zu unterlassen. Ergänzend empfiehlt sie Menschen in Baden-Württemberg „dringend“ sogenannte nicht-medizinische Alltagsmasken über Mund und Nase zu tragen, wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern im Alltag praktisch nicht eingehalten werden kann. Die Landesregierung nennt beispielhaft Situationen im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel. All dies gilt nach der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Oula Mahfouz, 06.04.2020

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