In Baden-Württemberg sind Besuche in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin verboten. Das bestätigte die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020