Ab 2. November in Baden-Württemberg: Sport nur allein, zu zweit oder mit der Familie

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, strengere Corona-Regeln. Das wirkt sich auch auf den Sport aus. Fitness- und Yogastudios sowie Tanzschulen müssen schließen. Das betrifft auch Sportkurse an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Bolzplätze dürfen nur für den Freizeitsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Diese Regel gilt auch für öffentliche und private Sportanlagen. Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse dürfen weiter gehalten werden. Weiter erlaubt ist auch Reha-Sport. ZuschauerInnen sind weder beim Training noch bei Wettkämpfen im Profisport – zum Beispiel in der Fußball-Bundesliga – erlaubt. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November.

tun110112

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html