Ab 2. November in Baden-Württemberg: Viele kulturelle Veranstaltungen untersagt

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Unter anderem sind kulturelle Veranstaltungen untersagt. Das betrifft unter anderem Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Musicaltheater, Kinos oder Museen. Autokinos, Archive sowie öffentliche und akademische Bibliotheken dürfen unter Hygieneauflagen und unter Einhaltung der „AHA+L“-Regeln weiter öffnen. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen dürfen weiter unter den Auflagen der Corona-Verordnung offen bleiben. Angebote, die ohne Publikumsverkehr durchgeführt werden, können weiter stattfinden. Beispiele dafür sind Live-Streams, Aufzeichnungen oder Proben in Theatern, Opern oder Konzerthäusern. Dort gilt dann auch eine Ausnahme von der Beschränkung auf zehn Personen. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis zum 30. November.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020

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