Die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg gilt nur noch kurz. Zum letzten Mal müssen die Menschen landesweit am Mittwoch, 10. Februar, ab 20 Uhr in der Wohnung sein und dort bis 5 Uhr am Donnerstagmorgen bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Auslöser für diese Entscheidung war der Eilantrag einer Tübingerin gegen die Einschränkung. Die Landesregierung hatte die Ausgangssperre zum 12. Dezember 2020 eingeführt. Es ist noch nicht entschieden, ob es in Regionen mit vielen Corona-Infizierten künftig spezielle nächtliche Ausgangsregelungen geben soll.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 29.12.2020