Ohne Maske kein Eintritt und keine Fahrstunde

Täglich infizieren sich in Baden-Württemberg Menschen mit dem Coronavirus. Und es sterben immer wieder PatientInnen an Covid-19. Deshalb verschärft die Landesregierung die Corona-Verordnung und verlängert sie bis zum 30. November. Ab Mittwoch, 30. September, gelten diese Änderungen: Gäste in Restaurants, Kneipen und Bars müssen, wenn sie nicht an ihrem Platz sitzen, eine Maske tragen – zum Beispiel auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zu einem Buffet. Die Maskenpflicht gilt auch in geschlossenen Räumen und im Wartebereich von Freizeitparks und Vergnügungsstätten. Wer keine Maske trägt, darf nicht hinein und an Veranstaltungen teilnehmen. Beim praktischen Fahrunterricht oder bei praktischen Prüfungen müssen alle Beteiligten eine Maske tragen. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss das in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Siehe www.baden-wuerttemberg.de

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020

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