Grenzübertritt mit einer automatisch verlängerten Aufenthaltserlaubnis

Können Ukrainer beim Grenzübertritt mit Schwierigkeiten rechnen, da ihre Aufenthaltsgenehmigung im März 2024 abläuft? Nein. Die Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen aus der Ukraine, die vor der russischen Aggression geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, wurden automatisch verlängert. Sie gelten bis zum 4. März 2025. Das wurde gemäß dem Schengener Grenzkodex (SGK) notifiziert, also bekanntgemacht. Damit sind die Schengen-Staaten über die automatische Verlängerung der Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes informiert. Das antwortete ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL. Ebenso erfolgte eine Veröffentlichung im Amtsblatt. „Die Regelung ist folglich in allen Schengen-Staaten, zum Beispiel auch Polen, bekannt und gültig“, so der Sprecher. Das bedeutet auch, dass die Ukrainer keine Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus beantragen und die Ausländerbehörden nicht aufsuchen müssen (siehe tun 23112910).
Siehe § 2 im Bundesgesetzblatt Nr. 334:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO.html

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www.tuenews.de

Ukrainischer Reisepass. Foto: tünews INTERNATIONAL / Yana Rudenko.

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