Baden-Württemberg lockert Corona-Regeln

Ungeimpfte bekommen mit der neuen Corona-Verordnung wieder mehr Freiheiten. Das gilt ab Mittwoch, 23. Februar, für Freizeit, Gastronomie und sogenannte körpernahe Dienstleistungen. Bei der Physiotherapie gibt es keine Beschränkungen mehr. In Kosmetik- oder Tattoo-Studios gilt In der aktuellen Warnstufe weiter 3-G, also geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet. 3-G heißt es auch in der Gastronomie – im Freien und in geschlossenen Räumen. Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete dürfen jetzt auch Fitness-Studios, Museen, Bibliotheken oder Zoos besuchen. Strengere Auflagen haben Clubs und Diskotheken, die wieder öffnen dürfen. Dort brauchen aber auch Geimpfte, Geboosterte und Genesene einen aktuellen negativen Corona-Test. Im Einzelhandel… Read More

Schulstart in Baden-Württemberg

Am kommenden Montag, 13. September, startet in Baden-Württemberg der Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler. In den ersten zwei Wochen wird in den Schulen Maskenpflicht gelten. Über weitere Corona-Regeln im Schulalltag und den Ablauf des Schuljahres informieren die Schulen die Eltern meist vorab per Post, E-Mail oder über die Schulhomepages. Diese gilt es ab dem ersten Schultag zu beachten. tun21090801 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

In ganz Baden-Württemberg ab sofort: Mund-Nasen-Schutz ist öfter Pflicht

In Baden-Württemberg haben sich jetzt so viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt, dass die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen hat. Diese gelten ab Montag, 19. Oktober. In den Fußgängerzonen, auf Marktplätzen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,  muss man jetzt in ganz Baden-Württemberg eine Gesichtsmaske über Mund und Nase tragen. Auch in öffentlichen Einrichtungen gilt jetzt an Stellen eine Maskenpflicht,  zu denen Publikum Zugang hat. Dies hat die Landesregierung am 18. Oktober beschlossen. Es steht in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung. Der Landkreis Tübingen hat nach der… Read More

Maskenpflicht nun auch im Unterricht

In der Woche vor den Herbstferien gilt für SchülerInnen weiterführender Schulen ein neuer Merksatz: „Maske auf – auch im Unterricht“. Diese Regel führt Baden-Württemberg am Montag, 19. Oktober, für alle SchülerInnen ab der fünften Klasse ein. Bisher mussten sie Masken schon in Toiletten und auf Fluren tragen. Grundlage für die Verschärfung ist die vom Kultusministerium erlassene neue Coronaverordnung für Schulen. Anlass, die Regel zu ändern, sind die enorm ansteigenden Zahlen der Infizierten landesweit. SchülerInnen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, müssen mit Konsequenzen rechnen: Sie können bis zum Ausschluss vom Unterricht reichen. LehrerInnen, die die Vorschriften nicht befolgen,… Read More

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