In ganz Baden-Württemberg ab sofort: Mund-Nasen-Schutz ist öfter Pflicht

In Baden-Württemberg haben sich jetzt so viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt, dass die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen hat. Diese gelten ab Montag, 19. Oktober. In den Fußgängerzonen, auf Marktplätzen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,  muss man jetzt in ganz Baden-Württemberg eine Gesichtsmaske über Mund und Nase tragen. Auch in öffentlichen Einrichtungen gilt jetzt an Stellen eine Maskenpflicht,  zu denen Publikum Zugang hat. Dies hat die Landesregierung am 18. Oktober beschlossen. Es steht in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung. Der Landkreis Tübingen hat nach der Verordnung des Landes seine Allgemeinverfügung vom 17. Oktober außer Kraft gesetzt. Auch im Kreisgebiet gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

tun102004

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 11.10.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html