Männliche Geflüchtete aus Syrien können Asylfolgeantrag stellen

Im November entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass aus Syrien stammende geflüchtete Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 45 Jahren grundsätzlich einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz haben. Denn in Syrien bestehe die Gefahr der erzwungenen Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verweigerung des Militärdienstes müsse daher zum Flüchtlingsschutz führen. Da viele syrische Geflüchtete in den letzten Jahren nur einen subsidiären Schutz erhalten haben, bedeutet das EuGH-Urteil, dass diesen der Flüchtlingsschutz und damit verbundene Rechte (wie zum Beispiel Familiennachzug) zu Unrecht verweigert wurde. Für Personen, deren Asylverfahren schon abgeschlossen ist, eröffnet das Urteil die Möglichkeit, bis spätestens zum 19.2.2021 einen Asylfolgeantrag zu stellen.
Das Tübinger Beratungsprojekt Plan.B hat einen Informationsflyer für Geflüchtete in einfacher Sprache (Deutsch und Arabisch) erstellt. Geflüchtete aus Tübingen und Umgebung können sich zur Beratung an Plan.B oder an das Asylzentrum/Coffee to stay wenden.

Zum Infoflyer: 2020-12-11_Info_Folgeantrag_Syrien_DEUTSCH-ARABISCH_PlanB.pdf (menschen-rechte-tue.org)

Kontakt: Plan.B | [start] oder Asylzentrum Tübingen e.V. – Asylzentrum Tübingen e.V. (jimdo.com)

tun122203

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian.

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html