Im Freien gibt es fast keine Testpflicht mehr

Das Leben wird wieder leichter. Ab Donnerstag, 10. Juni, gibt es neue Lockerungen. Unter anderem fällt für Open-Air-Veranstaltungen, die Außengastronomie, Freibäder und das Sporttraining im Freien die Corona-Testpflicht weg. Das teilt das Landratsamt Tübingen mit. In Gaststätten kann drinnen und draußen mit 50 Leuten gefeiert werden. Allerdings braucht es dafür weiterhin einen Test oder einen Nachweis über die Genesung oder eine vollständige Impfung. Bis zu 750 BesucherInnen können ohne Test Veranstaltungen von Theatern, Kinos und Konzerte im Freien besuchen. Auch zum Friseurbesuch muss kein Test mehr mitgebracht werden. Weiter gilt, dass die Gastronomie bis 1 Uhr öffnen darf. Private Treffen sind für zehn Leute aus drei Haushalten, deren Kinder, fünf weitere Kinder und Geimpfte sowie Genesene erlaubt. Auch bei Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften im Feien ändern sich die Regeln. An ihnen dürfen bis zu 500 Leute teilnehmen. Zu Beerdigungen im Freien dürfen bis zu 100 Trauergäste kommen. Das teilt das Kultusministerium mit. Sollte die Zahl der Neuinfektionen wieder steigen, werden die Öffnungen zurückgenommen.

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Für die warmen Monate werden in der Innenstadt Blumenkästen angebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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