Maskenpflicht endet mit Ausnahmen

Corona ist nicht vorbei. Doch in Baden-Württemberg wird es ab Sonntag, 3. April, an den meisten Orten keine Maskenpflicht und keine 3G-Regeln mehr geben. Darauf verständigte sich die Landesregierung am Dienstag. Das bedeutet: In Innenräumen müssen meist keine Masken mehr getragen werden. Außerdem gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Auch nicht Geimpfte oder nicht Getestete können beispielsweise wieder in Gaststätten gehen. Aber es gibt weiter Ausnahmen: Masken müssen weiter im Öffentlichen Nahverkehr, in Kliniken oder Arztpraxen getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin unter anderem in Gemeinschaftsunterkünften für AsylbewerberInnen, in Altersheimen, für ambulante Pflegedienste und im Rettungsdienst. Ministerpräsident Winfried Kretschmann bat die Bevölkerung, in den kommenden Wochen und Monaten auch in anderen Innenräumen freiwillig weiter Masken zu nutzen, um sich und andere zu schützen. Die Testpflicht soll nach dem Willen der Landesregierung weiter zum Beispiel in Kitas, Schulen, Gemeinschaftsunterkünften für AsylbewerberInnen, Krankenhäusern und Altersheimen gelten. Ausführliche Informationen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/eckpunkte-der-corona-strategie-festgelegt/

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FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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