Recht auf Kitaplatz ohne Ausnahme

Eltern haben Anspruch auf einen Kitaplatz – auch wenn in einer Kindertageseinrichtung Personal fehlt. Dann müssten im Einzelfall zum Beispiel über eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung mehr Kinder betreut werden als eigentlich vorgesehen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Im konkreten Streitfall ging es um berufstätige Eltern in Böblingen. Sie hatten für ihre im Dezember vier Jahre alte Tochter vergeblich einen Kitaplatz beantragt. Fehlende Kapazitäten dürfen den generellen Anspruch auf einen Kitaplatz nicht einschränken. Deshalb müsse den Eltern ein zumutbares Angebot für die Betreuung gemacht werden.
Siehe die ausführliche Pressemitteilung des Gerichts: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10730456

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Viele Kinder verbringen ihre Freizeit auf Spielplätzen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Nora Stöber.

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