Wie man unerwünschte Werbung los wird

Wer sich über Werbung im Briefkasten ärgert, kann das mit wenig Aufwand ändern. Der Aufkleber „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen“ sorgt dafür, dass keine Werbeprospekte, wie sie beispielsweise Supermärkte verteilen, mehr im Briefkasten landen. Allerdings bekommt man dann auch keine kostenlosen Anzeigenblätter mehr und auch die Zeitschrift der Stadtwerke fehlt künftig. Wer solche Zeitschriften weiter haben will, schreibt einfach „Bitte keine Werbung“. Aufkleber kann man beispielsweise in Zeitschriftenläden kaufen, aber auch selbst am Computer oder von Hand schreiben. Die Aufkleber wirken, denn der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass sie verbindlich sind und beachtet werden müssen. Sie helfen aber nur gegen nicht adressierte Werbung – also all das, was jeder Haushalt bekommt.
Wer sich auch gegen andere Werbung wehren will, muss etwas mehr tun. Denn alle Briefe, die persönlich adressiert sind, müssen Postboten zustellen. Die Verbraucherzentrale rät, sich in die Robinsonliste eintragen zu lassen. Das ist eine Liste mit Kontaktdaten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten wollen. Wer dort gelistet ist, wird von den aktuellen Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Die Adresse lautet:
https://www.ichhabediewahl.de/?id=122&cid=43
Dort kann man auch ankreuzen, von welchen Branchen man keine Werbung bekommen möchte. Einen guten Überblick gibt auch die Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/werbung-im-briefkasten-so-wehren-sie-sich-gegen-werbepost-10418
Oft ist es aber so, dass man Firmen freiwillig seine Adresse mitgeteilt hat und dann mit Werbesendungen eingedeckt wird. In solchen Fällen hilft nur, sich direkt an die Firma zu wenden, und sie zu bitten, keine weiteren Briefe mehr zu schicken. Die Verbraucherzentrale rät, grundsätzlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Wer einen Vertrag – etwa für einen Handytarif – abschließt, muss also darauf achten, nicht im Kleingedruckten der Datenweitergabe zuzustimmen. Das könne man bereits beim ersten Kontakt tun, aber auch später nachholen. Laut Verbraucherzentrale reicht dazu ein Brief mit dem Satz: „Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung (Artikel 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung).“
Auch gegen Telefonwerbung kann man sich wehren. Anrufe, die beispielsweise für den Wechsel des Stromanbieters oder eine private Krankenversicherung werben, sind nämlich nur dann erlaubt, wenn man mit der entsprechenden Firma bereits in Kontakt stand und Werbung zugestimmt hat, Die Bundesnetzagentur kann andernfalls sogar Bußgelder verhängen. Sie weist aber ebenfalls darauf hin, beim Abschluss von Verträgen darauf zu achten, nicht versehentlich der Nutzung von Daten für Werbezwecke zuzustimmen. Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html

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www.tuenews.de

Werbung verboten. Foto: tünews INTERNATIONAL / Linda Kreuzer

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