Ukrainische Führerscheine gelten weiter

Ukrainische Führerscheine bleiben bis auf Weiteres in Deutschland und den anderen EU-Ländern gültig. Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre Führerscheine deshalb erst einmal weder umschreiben noch übersetzen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Führerscheininhaber einen entsprechenden Schutzstatus in Deutschland haben. Das gilt bereits seit dem 27. Juli 2022. Die Regelung beruht auf einer Verordnung des EU-Parlaments (2022/1280), die an diesem Tag in Kraft trat. Sie gilt längstens bis zum 6. März 2025. Wenn der Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete allerdings endet, läuft auch die Anerkennung ukrainischer Führerscheine oder Ersatzdokumente aus. Detaillierte Informationen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine-informationen-fuer-fluechtende.html
Der Automobilclub ADAC weist aber darauf hin, dass diese Regelung nur für Geflüchtete gilt. Wer dauerhaft hier lebt, muss den ukrainischen Führerschein nach sechs Monaten umschreiben lassen.
Bei Diebstahl oder Verlust des ukrainischen Führerscheins hilft die Führerscheinstelle des Orts weiter, wo die Registrierung erfolgte. Theoretisch kann sie einen Ersatzführerschein ausstellen. Erforderlich dafür sind die ukrainische ID-Nummer, die Seriennummer des Führerscheins und das Geburtsdatum des Antragstellers. Das Tübinger Landratsamt weist aber darauf hin, dass ein Zugriff auf das ukrainische Register derzeit wegen technischer Schwierigkeiten nicht möglich ist.

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Ukrainischer Führerschein. Foto: tünews INTERNATIONAL / Yana Rudenko.

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